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Netzwerk. Schnittstelle. Wissen.

Die Teilereinigung – ein wertschöpfender Prozessschritt

Restverschmutzungen auf Bauteilen beeinträchtigen die Qualität und Funktion von Produkten und erhöhen den Ausschuss. Einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Fertigungsprozesses leistet daher in allen Bereichen der Industrie eine abgestimmte und zuverlässige Reinigungstechnik.

Mittlerweile hat sich die industrielle Teilereinigung vom „notwendigen Übel” zum wertschöpfenden Prozessschritt entwickelt. Zudem stellt eine strenge Umweltgesetzgebung die Unternehmen der Reinigungsbranche und Anwender vor immer neue Herausforderungen. Für sie gilt, vorhandene Reinigungstechnologie so effizient wie möglich einzusetzen und durch neue Entwicklungen in praxisorientierte Lösungen umzusetzen.

FiT – Schnittstelle zwischen Forschung, Entwicklung und Anwendung

Der „Fachverband industrielle Teilereinigung e.V.“ (FiT) fungiert als Schnittstelle zwischen Forschung, Entwicklung und Anwendung industrieller Reinigungstechnik. Der FiT zielt darauf, neue Erkenntnisse zu generieren, vorhandenes Wissen zusammenzutragen und zu bündeln sowie den Austausch innerhalb der Branche und nach außen zu fördern.

Er ist Ansprechpartner und Vermittler für:

  • Anwender, Hersteller und Dienstleister aus der industriellen Reinigungstechnik
  • Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Zu den Aufgabengebieten des FiT gehören außerdem:

  • die Weiterbildung, Schulung und Qualifizierung von Fachkräften im Bereich der industriellen Teilereinigung
  • die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden auf nationaler und EU-Ebene zum Thema Vorschriften und Gesetze
  • Industrielle Teilereinigung ins richtige Licht rücken

Unser Ziel ist:

  • das Bewusstsein für die Bedeutung der industriellen Teilereinigung im Produktionsprozess zu stärken,
  • die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Herstellern und Anwendern zu fördern,
  • Kenntnisse und Akzeptanz über die industrielle Reinigungstechnik in der Industrie, der Politik, bei Behörden und in der Bevölkerung zu erhöhen
  • und dadurch die Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen, allgemeinen und ideellen Interessen zu unterstützen.

 

Vorstand

Michael Flämmich

Vorsitzender

Rainer Straub

stv. Vorsitzender

Gerhard Koblenzer

Andreas Pradel

Juliane Schulze

Florian Weber

Kerstin Zübert

Geschäftsstelle

Hartmut Herdin

Geschäftsstellenleiter

Nicolas Herdin

stv. Geschäftsstellenleiter

Tina Doll-Moritz

Assistentin der Geschäftsstellenleitung

Fachverband industrielle Teilereinigung e.V.

Hauptstraße 7, 72639 Neuffen
Telefon: +49 7025 8434 - 100
Internet:www.fit-online.org
E-Mail:info(at)fit-online.org

Fachausschüsse

Chemie & Umwelt

Fachausschussleitung: Kerstin Zübert 

Schwerpunkte:

  • Umgang mit gesetzlichen Rahmenbedingungen national und international
  • Kontakt zur DGUV und anderen Organisationen
  • Erstellung FiT-Information „Allgemeiner Umgang mit Chemikalien“

Verfahren & Anlagentechnik

Fachausschussleitung: Markus Mitschele

Schwerpunkte:

  • Filmische Verunreinigung – Folgen für die Anlagentechnik
  • Energieeffizienz und Temperaturmanagement
  • Neue Fertigungsverfahren – Bestandsaufnahme, Kategorisierung

Messen, Prüfen & Steuern

Fachausschussleitung: André Lohse

Schwerpunkte:

  • Prozessführung
  • Prozessbeherrschung
  • Prozessvalidierung
  • Mess- & Prüftechnik
  • Erarbeitung von Regelwerken und Richtlinien
  • Methodenkompetenzen sammeln, teilen, stärken und bereitstellen
  • Erfahrungsaustausch

Öffentlichkeitsarbeit

Fachausschussleitung: Juliane Schulze

Schwerpunkte:

  • FiT-Marketing
  • Mitgliederbindung und -werbung
  • Koordination und Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Presse, Website, Netzwerk ext. Verbände)
  • Internationalisierung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Sicherstellung des regelmäßigen internen und externen Informationsflusses

Richtlinienwerk Prozesslösungen

Fach­aus­schuss­lei­tung: Ulrike Kunz

Schwerpunkte:

  • Das neue Richtlinienwerk soll die in den Leitlinien fixierten Grundsätze und Denkprinzipe durch konkrete Handlungsempfehlung ergänzen
  • Gestalten, Beherrschen und Optimieren von industriellen Reinigungsprozessen für das stabile und wirtschaftliche Sichern der geforderten Bauteilsauberkeit
  • Eine umfassende Wissensbasis mit Erläuterungen zu Begriffen und grundlegenden Zusammenhängen soll der einheitlichen Kommunikation und Verständigung dienen

Satzung

Der „Fachverband Industrielle Teilereinigung e. V.“ repräsentiert Lieferanten, Anwender, Beratungs-, Planungs-, Engineering- und Serviceunternehmen, wissenschaftliche Institute und Fachverbände für diesen Industriebereich.

§ 2.1 Der Verband besitzt die Rechtsform eines eingetragenen (rechtsfähigen) Vereins.

§ 2.2 Sitz des Verbandes ist Neuffen.

§ 2.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 3.1 Der Fachverband industrielle Teilereinigung bildet das führende Expertennetzwerk der industriellen Teilereinigung in Deutschland. Die Arbeitsschwerpunkte des Verbandes liegen in der Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von Reinigungstechnik, -chemie und –verfahren sowie deren Anwendern in den unterschiedlichen Industriebereichen. Dies betrifft vor allem die Wissensaufbereitung für die Schulung und Qualifizierung sowie den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer.Zweck des Verbandes ist es,

§ 3.2 Zweck des Verbandes ist es,

a) die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber allen Stellen wahrzunehmen, insbesondere durch Zusammenarbeit mit Behörden, wirtschaftlichen und sonstigen Stellen und Einrichtungen und durch Mitwirkung bei gesetzlichen Maßnahmen.

b) die allgemeine wirtschaftliche und technische Entwicklung der industriellen Teilereinigung zu fördern.

§ 3.3 Ausgenommen ist die Vertretung tarifpolitischer Belange.

§ 3.4 Der Verband verfolgt keine auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Zwecke.

§ 4.1 Jedes Unternehmen, das Anlagen, Geräte, Komponenten oder Einrichtungen für die industrielle Teilereinigung fertigt und/oder Spezial-Chemikalien für die oberflächentechnische Industrie produziert und/oder in Verkehr bringt (Lieferanten) und/oder einsetzt (Anwender), kann ebenso ordentliches Mitglied werden wie Beratungs-, Planungs-, Engineering- und Serviceunternehmen, die in der industriellen Teilereinigung tätig sind.

§ 4.2 Wissenschaftliche Institute, Fachverbände oder gleichartige Einrichtungen können assoziiertes Mitglied werden.

§ 5.1 Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Verbandes zu nutzen und seine Unterstützung im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben des Verbandes in Anspruch zu nehmen. Jedes Mitglied kann Anträge an den Verband und die Mitgliederversammlung stellen.

§ 5.2 Die ordentlichen Mitglieder sind an die Beschlüsse des Verbandes gebunden.

§ 5.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verband in der Durchführung seiner satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen.

§ 5.4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verband die zur Durchführung der Verbandszwecke notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, insbesondere die satzungsgemäß beschlossenen Beiträge und Umlagen pünktlich zu leisten.

§ 6.1 Die Mitgliedschaft erlischt jeweils zum Quartalsende
 
a) durch Auflösung des Unternehmens oder wenn die Voraussetzungen gemäß § 4 nicht mehr gegeben sind,

b) durch Ausschließung, die durch Beschluss des Vorstands erfolgen kann, wenn ohne Grund die Beiträge nicht entrichtet worden sind oder das Ansehen des Verbandes gröblich geschädigt worden ist.

c) durch Austritt, der mit einer Frist von sechs Monaten postalisch oder digital zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden kann.

§ 6.2 Binnen vier Wochen nach Zusendung des Ausschließungsbeschlusses kann das Mitglied durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand Einspruch an die Mitgliederversammlung einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.

§ 6.3 Ein Mitglied, das aus dem Verband austritt oder ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch auf das Vermögen des Verbandes.

§ 7.1 Durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen dem Verband Kosten, die durch einen jährlichen Beitrag der Mitglieder gedeckt werden. Näheres wie Höhe und Fälligkeitszeitpunkt regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Beitragsordnung.

§ 7.2 Zur Deckung der Kosten aus bestimmten Vorhaben (Gemeinschaftswerbung, Normungsarbeit sowie für besondere Aufgaben) kann die Mitgliederversammlung Umlagen beschließen. Sie soll auf der Grundlage eines sachgerechten Schlüssels festgesetzt werden. Die Umlagen dürfen pro Mitglied die Höhe des doppelten jährlichen Verbandsbeitrags nicht überschreiten. Soweit die Umlage abhängig vom Geschäftsumfang der Mitglieder erhoben wird, gilt als Bezugsgröße der gesamte Umfang aus allen Tätigkeiten im Bereich der industriellen Teilereinigung.

§ 8.1 Organe des Verbandes sind

a) Die Mitgliederversammlung

b) Der Vorstand

c) Der Leiter der Geschäftsstelle

§ 9.1 Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich und besteht aus den Mitgliedern bzw. den für diese Vertretungsberechtigten. Vertretung aufgrund einfacher schriftlicher Vollmacht ist zulässig.

a) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

b) Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht, können jedoch beratend an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

c) Der Vorstand kann bei berechtigtem fachlichen Interesse Gäste ohne Stimmrecht einladen. (Z.B. Partnerverbände, Fachspezialisten)

§ 9.2 Der Entscheidung der Mitgliederversammlung unterliegen alle Fragen, soweit sie nicht in dieser Satzung anderen Organen übertragen sind, also insbesondere

a) die Beschlussfassung über die Satzung und etwaige Änderungen,
b) die Wahl des Vorstandes,
c) die Genehmigung des Haushaltsplanes,
d) die Entgegennahme des Geschäftsberichtes,
e) die Genehmigung der Jahresabrechnung sowie die Erteilung der Entlastung an Vorstand und den Leiter der Geschäftsstelle,
f) die Abberufung von Vorstandsmitgliedern aus wichtigen Gründen,
g) die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes und die Verwendung seines Vermögens,
h) die Beschlussfassung über vom Vorstand vorgeschlagene Umlagen,
i) die Beschlussfassung über die Beitragsordnung und die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags.

§ 9.3 Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie soll innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden. Die Einladung nebst Tagesordnung hierzu hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Mitglieder so abzusenden, dass zwischen dem Tage der Aufgabe zur Post und dem Tage der Sitzung mindestens eine Frist von drei Wochen (Einladungsfrist) liegt. Falls die Mitglieder weitere Punkte auf die Tagesordnung zu setzen wünschen, sind entsprechende Anträge spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Tagesordnung dem Verband zwecks Vorbereitung und Information der übrigen Mitglieder mitzuteilen.

§ 9.4 Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen vom Vorstand einberufen werden. Der Vorsitzende ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Vorstandes oder einem Zehntel aller Mitglieder unter Angabe des Besprechungspunktes schriftlich angefordert wird. Eine Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung kann ausnahmsweise auch telefonisch oder digital erfolgen; sie soll aber in diesem Fall so rechtzeitig eingehen, dass den Mitgliedern die Teilnahme an den Sitzungen zeitlich möglich ist. Bei der Einladung ist die Tagesordnung der Sitzung bekanntzugeben.

§ 9.5 Der Vorstand kann entscheiden, eine Mitgliedsversammlung im virtuellen Raum bzw. durch elektronische Kommunikation durchzuführen (entsprechend der äußeren Umstände). Dabei ist sicherzustellen, dass alle genannten Regularien einer Präsenz-Mitgliedsversammlung auch für die virtuelle Mitgliedsversammlung gelten, sämtlichen Mitgliedern der Zugang zur virtuellen Mitgliedsversammlung eröffnet wird und nur der in § 9.1 genannte Personenkreis teilnehmen und abstimmen darf. Formerfordernisse einer Mitgliedversammlung und Einräumung von Fragemöglichkeiten für die Mitglieder, sind technisch zu gewährleisten.

§ 9.6 Die Leitung der Versammlung hat der Vorsitzende des Verbandes, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, wenn auch dieser verhindert ist ein durch Zuruf zu bestimmender Versammlungsteilnehmer. Der Versammlungsleiter kann mit Zustimmung der Versammlung Gäste zulassen.

§ 9.7 Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der einfachen
Stimmenmehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Jedes Verbandsmitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Vertretung ist auch bei der Ausübung des Stimmrechts zulässig. Bei Stimmengleichheit hat eine zweite Abstimmung zu erfolgen. Bei nochmaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

§ 9.8 Zur Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung, über eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Auflösung des Verbandes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der auf der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder notwendig.

§ 9.9 Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, in der sämtliche Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungsergebnisse enthalten sein müssen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Leiter der Geschäftsstelle zu unterzeichnen und der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

§ 10.1 Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. An den Vorstandssitzungen können Gäste teilnehmen, wenn der Vorstand dies bei der vorhergehenden Sitzung beschlossen hat. Die Gäste haben kein Stimmrecht. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

§ 10.2 Wählbar sind Inhaber, gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte eines ordentlichen Verbandsmitgliedes. Leitende Angestellte müssen aufgrund schriftlicher Vollmacht zur Vertretung der Firma berechtigt sein.

§ 10.3 Der Vorstand wählt einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl für eine anschließende Amtsperiode ist zulässig.

§ 10.4 Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind einzeln zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Verbandes befugt (§ 26 BGB). Bei ihrem Handeln haben sie sich stets von den Zielen des Verbandes leiten zu lassen, insbesondere die Satzung sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands zu beachten.

§ 10.5 Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 10.6 Der Beschlussfassung des Vorstandes unterliegen alle Fragen, die nicht der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Insbesondere gehören zu seinen Obliegenheiten:

a) Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, sowie des externen Rechnungsprüfers
b) Aufstellung des Haushaltsplanes
c) Vorschläge für die Höhe der Beiträge nach der Beitragsordnung sowie Vorschläge für Umlagen,
d) Einsetzung von ständigen Ausschüssen,
e) die Vorbereitung, Festsetzung und Einberufung von Mitgliederversammlungen,
f) Bestellung des Leiters der Geschäftsstelle,
g) die Aufnahme neuer Mitglieder

Dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter obliegen

a) die Entschließung über kurzfristig zu entscheidende wichtige Fragen,
b) die Erstellung des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung sowie die Vorlage des Buchprüfungsberichtes,
c) Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt. Der Vorstand muss vom Vorsitzenden einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Viertel seiner Mitglieder schriftlich unter Angabe der Besprechungspunkte verlangt wird. Die Einladungen erfolgen schriftlich, ausnahmsweise telefonisch oder digital, wobei jedoch die Einladung so rechtzeitig erfolgen muss, dass den Vorstandsmitgliedern die Teilnahme zeitlich möglich ist. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekanntzugeben.
d) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechtes ist für Mitglieder des Vorstandes nur in der Form zulässig, dass ein Vorstandsmitglied seine Stimme auf ein anderes Vorstandsmitglied überträgt mit der Einschränkung, dass ein Vorstandsmitglied auf sich selbst nicht mehr als zwei Stimmen vereinigen kann. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
e) Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor Beendigung ihrer Amtsperiode kann nur aus wichtigem Grunde durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

§ 11.1 Der Vorstand kann für bestimmte, verbandsübergreifende Aufgaben und Themen ständige und nicht ständige Fachausschüsse und Arbeitskreise unter Beachtung der Interessen der Mitglieder einsetzen. Die Fachausschüsse und Arbeitskreise beraten den Vorstand, sind diesem berichtspflichtig und vertreten die Interessen des Verbandes zu den verbandsübergreifenden Aufgaben und Themen in der Öffentlichkeit im Einvernehmen mit dem Vorstand in Sachfragen auf ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet. Der Vorstand hat die Arbeiten der Fachausschüsse und Arbeitskreise mit den allgemeinen Zielen des Verbandes in Einklang zu halten.

§ 11.2 Die Leiter der Fachausschüsse und Arbeitskreise werden vom Vorstand berufen.

§ 11.3 Die Fachausschüsse und Arbeitskreise sind den Weisungen des Vorstandes unterworfen.

§ 11.4 Die Fachausschüsse und Arbeitskreise können sich eine Geschäftsordnung geben, die der vorherigen Genehmigung des Vorstandes bedarf.

§ 12.1 Mit Zustimmung des Vorstandes können bei Bedarf themenbezogene Arbeitsgemeinschaften mit nicht dem Verband angehörenden Firmen und Organisationen gebildet werden.

§ 12.2 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften können werden:

a) ordentliche Mitglieder, die auf dem Arbeitsgebiet der industriellen Teilereinigung tätig sind,
b) Firmen und Organisationen, die nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, aber auf dem Arbeitsgebiet der industriellen Teilereinigung tätig sind

§ 12.3 Die Arbeitsgemeinschaften können sich eine eigene Geschäfts- und Beitragsordnung geben, die vom Vorstand beschlossen werden muss.

§ 13.1 Zur Erledigung der laufenden Geschäfte des Verbandes wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Der Leiter der Geschäftsstelle hat hinsichtlich der ihm zugewiesenen Aufgaben Vertretungsmacht im Sinne des § 30 BGB.

§ 13.2 Der Leiter der Geschäftsstelle wird auf Vorschlag des Vorsitzenden vom Vorstand berufen.

§ 13.3 Die Geschäftsstelle leitet die Geschäfte nach den Weisungen des Vorstands und ist dem Vorstand verantwortlich. Eine Geschäftsordnung kann vom Vorstand erstellt werden.

§ 13.4 Der Leiter der Geschäftsstelle ist berechtigt, an den Zusammenkünften der Organe des Verbandes mit beratender Stimme teilzunehmen, es sei denn, dass es sich um die Beschlussfassung in einer sie selbst betreffenden Angelegenheit handelt.

§ 14.1 Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt im Rahmen der Rechnungsprüfungen durch den gewählten Rechnungsprüfer.

§ 15.1 Im Falle der Auflösung des Verbandes üben die bisherigen Organe ihre Tätigkeit bis zum Abschluss der Abwicklungsarbeiten weiter aus.

§ 15.2 Über das verbleibende Vermögen verfügt die Mitgliederversammlung. Soweit kein anderweitiger Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt, wird das Vermögen unter die Mitglieder entsprechend ihrem Anteil am Aufkommen im abgeschlossenen Geschäftsjahr verteilt.

§ 16.1 Die Organe des Verbandes, seine Angestellten und Beauftragten sind verpflichtet, die ihnen zur Kenntnis kommenden Vorgänge, soweit es deren Inhalt erfordert, vertraulich zu behandeln.

§ 16.2 Beschlüsse der Organe des Verbandes können auch in schriftlicher Form herbeigeführt werden.

§ 16.3 In den Sitzungen der Organe und Ausschüsse kann auch über Gegenstände verhandelt werden, die nicht mit der Tagesordnung angekündigt waren, sofern mindestens zwei Drittel der teilnahmeberechtigten Mitglieder anwesend sind und Einspruch nicht erhoben wird.

§ 16.4 In eigener Angelegenheit eines Verbandsdelegierten oder eines Mitgliedes des Vorstandes ruht bei der Abstimmung dessen Stimmrecht.

§ 16.5 Über Sitzungen der Verbandsorgane werden Protokolle geführt, die vom Versammlungsleiter und dem Leiter der Geschäftsstelle zu unterzeichnen und in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen sind. Die Protokolle sind den Mitgliedern der jeweiligen Verbandsorgane unverzüglich nach Abfassung zuzustellen.

§ 16.6 Nach Ablauf einer Wahlperiode üben die Mitglieder der Verbandsorgane ihre Funktion bis zur Neuwahl weiterhin aus.

§ 16.7 Die Tätigkeit der Mitglieder von Verbandsorganen (§ 8 Ziff. a und b) ist ehrenamtlich.

 

Beitragsordnung

Der Fachverband Industrielle Teilereinigung erhebt nach § 8 Abs. 1 der Satzung von seinen Mitgliedern Bei­träge, die zur Erfüllung des Vereinszweckes dienen.

(1) Der Jahresbeitrag für Mitglieder, die ab dem 1. Januar 2014 dem FiT beitreten, beträgt:

  • Assoziierte Mitglieder (Institute) € 500/Jahr
  • Ordentliche Mitglieder (Unternehmen bis 250 Besch.) € 1.500/Jahr
  • Ordentliche Mitglieder (Unternehmen über 250 Besch.) € 2.000/Jahr

Der Jahresbeitrag für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 2014 bereits als FiT-Mitglied aufgenommen waren, zahlen unverändert einen FiT-Jahresbeitrag in Höhe von € 1.200.

Die vorstehend genannten Beiträge erhöhen sich ab 1. Januar 2014 um die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige MWSt. (derzeit 19 %).

(2) Erfolgt der Beitritt im 2. Kalender-Halbjahr, reduziert sich im Beitrittsjahr der Jahresbeitrag um 50 %.

(3) Schnuppermitgliedschaften und ihre Beitragshöhe sind im Ermessen des Vorstandes oder der Geschäftsleitung jederzeit möglich.

(1) Der Jahresbeitrag für Mitglieder ist nach Rechnungserhalt unmittelbar zahlbar.

(2) Mitgliedern kann der festgesetzte Beitrag erlassen werden, wenn sie ein zinsloses Darlehen an den FIT leisten und die Zinsvorteile der Beitragsschuld des Mitglieds entsprechen.

(3) Zahlungen über den Jahresbeitrag laut § 2 dieser Beitragsordnung hinaus sind jedem Mitglied jederzeit möglich.

Umlagen zur Finanzierung besonderer Projekte sind möglich. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen und müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Datenschutzerklärung für Mitgliedsanträge

Diese Datenschutzerklärung gelten für die Datenverarbeitung von Mitgliedsanträgen durch folgenden Verantwortlichen:

Fachverband industrielle Teilereinigung e.V., Hauptstraße 7, 72639 Neuffen, vertreten durch den Leiter der Geschäftsstelle Hartmut Herdin

Telefon: +49 7025 8434 - 100

Fax: +49 7025 8434 - 200

E-Mail: info@fit-online.org

Web: www.fit-online.org

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein entscheiden, erheben und verarbeiten wir folgende von Ihnen zur Verfügung gestellten Information:

  • Anrede, Vorname, Nachname, ggf. Name Ihrer Firma (juristischen Person)
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift (Privatanschrift oder Anschrift der von Ihnen benannten Firma)
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • ggf. Lichtbilder/Fotographien
  • ggf. Bankdaten und Kontoverbindungen 

Informationen bzw. Nachweise, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und für die Erfüllung der aus dem Mitgliedsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten sowie für die Verwaltung der Vereinstätigkeit erforderlich sind

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als (mögliches) Mitglied zu identifizieren
  • zur Korrespondenz mit Ihnen
  • zur Prüfung Ihres Anliegens, Abwicklung der Anfrage, Erfüllung der Mitgliedsrechte und -pflichten; Verwaltung der Vereinstätigkeit
  • zur Rechnungsstellung und Einziehung der Mitgliedsbeiträge
  • zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche Ihnen gegenüber oder zur Verteidigung gegen etwaige Ansprüche uns gegenüber
  • zur Information über von uns oder von unseren Kooperationspartnern durchgeführten Veranstaltungen und Reisen 
  • zur Veröffentlichung Ihrer Daten (Firmierung, Ort und Internetadresse) auf unserer Internetseite, bei Funktionsträgern auch ein Profilbild
  • zum Versendung von Newslettern an die persönlichen E-Mailadressen der Ansprechpartner  
  • zur weiteren Kundenpflege und werblichen Ansprache für eigene ähnliche Produkte/Veranstaltungen und zur erneuten Ansprache nach Beendigung der Mitgliedschaft

Die vorbeschriebene Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und/oder zur beidseitigen Erfüllung von Rechten und Verpflichtungen aus dem (sich anbahnenden) Mitgliedschaftsverhältnis erforderlich.

Darüber hinaus möchten wir den Kontakt zu Ihnen auch nach Beantwortung einer Anfrage oder nach Beendigung der Mitgliedschaft pflegen und Sie in elektronischer Form, – zum Beispiel über die von Ihnen benannte E-Mailadresse – auf unsere Veranstaltungen und die Möglichkeit aufmerksam machen, dem Verein (wieder) beizutreten. Die Datenverarbeitung zu diesen Zwecken der Kundenbindung und werblichen Ansprache stützen wir auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei wir bei einer Interessenabwägung mit Ihren Grundrechten und Freiheiten auch die Vorteile sehen, die Ihnen diese Ansprache zum Beispiel durch den rechtzeitigen Hinweis auf Veranstaltungen ermöglicht.

Sie können dieser Datenverarbeitung für die Zwecke der langfristigen Kundenbindung und werblichen Ansprache jederzeit gemäß Art. 21 DSGVO widersprechen, worauf wir unter Ziffer 5 dieser Datenschutzerklärung nochmals gesondert hinweisen.

Die zur Beantwortung Ihrer Anfrage oder zur Begründung und Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden bis vollständigen Abwicklung der Anfrage bzw. bis zur Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. Daten, welche auf Grund von Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO zur Kundenbindung verarbeitet werden, werden bis zum Wegfall des berechtigten Interesses verarbeitet und danach gelöscht, spätestens mit der Erklärung eines Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung durch Sie. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden auch mit Blick auf diese Daten gewahrt.

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegen, es sei denn, dies ist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Vertragserfüllung erforderlich. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Druckereien oder Lettershops.

Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Soweit wir uns zur Verarbeitung ihrer Daten externer Dienstleister bedienen und diese Zugriff auf Ihre personenbezogene Daten erhalten (wie z.B. unser IT-Dienstleister), haben wir diese sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sie sind an unsere Weisungen gebunden, werden regelmäßig kontrolliert und müssen ebenso wie wir über eigene technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Ihre Daten im Einklang mit Ihren Grundrechten und Freiheiten verarbeitet werden.

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen (z.B. die Veröffentlichung Ihrer Teilnehmerdaten gegenüber anderen Teilnehmern über mobile Apps);
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogen Daten verarbeiten, die sie betreffen. Ist dies der Fall, können Sie weitergehend insbesondere Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@fit-online.org oder eine schriftliche Information an den Fachverband industrielle Teilereinigung e.V., Hauptstraße 7, 72639 Neuffen.

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